Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte der 7. und 8. Klassen,
endlich ist es soweit – wir haben die Genehmigung des Kultusministeriums erhalten und wer-
den ab dem Schuljahr 2025/2026 Teil der „Digitalen Schule der Zukunft“ (DsdZ) in Bayern. Ein
zentraler Bestandteil wird dabei das Lernen mit dem iPad in der Schule und bei den Hausauf-
gaben sein. Im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ haben wir als Schule nun die Mög-
lichkeit, zwei Jahrgangsstufen mit mobilen Endgeräten auszustatten. Wir beteiligen uns mit
den Jahrgangsstufen 7 und 8, um den Unterricht an unserer Schule und auch die Zusammen-
arbeit mit Ihnen beim Lernen mit und über digitale Medien weiterzuentwickeln. Die Anschaf-
fung eines iPads ist somit als notwendig anzusehen und sollte rasch (aufgrund der Lieferzeiten
allerdings spätestens bis zum 31.07.2025) erfolgen.
Warum ist der Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht sinnvoll?
Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommuni-
kation und kreativen Arbeit. Verfügen alle Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe
bzw. Klasse über ein mobiles Endgerät, kann der digital gestützte Unterricht in allen Unter-
richtsfächern noch besser realisiert werden. Analoge und digitale Medien greifen dabei inei-
nander und ermöglichen eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. Der
verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird im Unterricht mit den Schülerinnen und
Schülern intensiv reflektiert und eingeübt. So werden sie fit für die digitale Gegenwart und die
Anforderungen der Zukunft.
Mit welchen Geräten werden die Schülerinnen und Schüler lernen?
Um die Geräte in unsere schulische IT-Infrastruktur integrieren und pädagogisch sinnvoll ein-
setzen zu können, haben wir die Mindestkriterien wie folgt festgelegt:
- iPad Air 11 (M3) Wi-Fi; iPad Air 13 (M3) Wi-Fi; iPad 11 Wi-Fi (A16)
- Kompatibler Stift (Apple Pencil oder Ähnliches)
- Schutzfolie für das Display (z.B.‘paperlike‘)
- Kopfhörer (ggfs. geräuschunterdrückend)
- Anbindung an das Mobile Device Management (MDM) der Schule
Förderfähig sind nur Geräte, die diese Mindestkriterien erfüllen. Gefördert wird die Beschaf-
fung des iPads einschließlich der verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (Ein-
gabestift, Tastatur). Nicht gefördert werden Mobilfunktelefone und Smartphones, sowie nicht
zuwendungsfähiges Zubehör (z. B. Schutzfolie, Tasche) und sonstige Nebenleistungen (Versi-
cherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder auch Kosten für Software).
Wie werden die Geräte finanziert?
Die Geräte werden zunächst von Ihnen als Erziehungsberechtigte im ACS-Shop der Städti-
schen Fridtjof Nansen Realschule gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum.
Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beein-
trächtigt – auch für private Zwecke nutzen. Für den Kauf der Geräte können Sie anschließend
eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 350 € erhalten.
Wo kann ich das Gerät kaufen?
Auf unserer Homepage (http://www.fnr.m-bildung.de) folgen Sie hierzu dem entsprechenden Pfad:
Über den Reiter ‚ACS-Shop‘ können Sie das iPad und jeweilige benötigte Zubehör für Ihr Kind erwerben.
Wichtig hierbei ist, dass Sie bei der Bestellung des iPads die private Adresse angeben, die
auch an der Schule hinterlegt ist, da das Gerät ansonsten nicht förderungsfähig ist. Die Bezah-
lung des mobilen Endgeräts erfolgt direkt durch Sie als Erziehungsberechtigten.
Wie bekomme ich die Förderung?
Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie anschließend einen entsprechenden Antrag
stellen. Das Online-Formular hierfür ist ab September 2025 über www.dsdz.bayern.de abruf-
bar. Sie werden über den Vorgang von uns in einem gesonderten Rundschreiben am Anfang
des neuen Schuljahres 2025/ 2026 informiert.
Bitte beachten Sie jedoch im Vorfeld: Für den Antrag werden auch die Belege zum Kauf
des Geräts (Rechnung bzw. Kassenbon) benötigt. Bitte bewahren Sie Ihre Belege daher
gut auf! Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erzie-
hungsberechtigten ausgestellt sein.
Kann ein bereits vorhandenes Gerät verwendet werden?
Sie können ein bereits vorhandenes privates Gerät verwenden, solange es den technischen
Mindestkriterien der Schule entspricht. Eine finanzielle Förderung ist jedoch nur möglich, wenn
das Gerät nach dem 04.06.2025 gekauft wurde, den von der Schule festgelegten technischen
Mindestkriterien entspricht und ein entsprechender Kaufbeleg vorliegt. Sollte Ihr Kind ein mobi-
les Endgerät verwenden, das sich in Ihrem Besitz befindet, wenden Sie sich bitte an unseren
externen Dienstleister ACS unter tabletklasse@acsgroup.de. Das vorhandene iPad muss in
diesem Fall auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, damit die – für die Schule – rele-
vanten Apps überspielt werden können. Hierfür ist es auch nötig, dass Sie Ihr privat erworbe-
nes Gerät an ACS schicken.
Sie finden das Konzept zwar gut, es ist Ihnen aber finanziell nicht möglich, den Eltern-
anteil zu übernehmen?
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihr Kind ein Leihgerät der Schule verwenden kann. Gerne kön-
nen Sie sich in diesem Zusammenhang vertrauensvoll an das Medienteam wenden, indem Sie
über UNTIS eine entsprechende Nachricht an „MedKomp“ verfassen, um gemeinsam eine gu-
te Lösung zu finden.
Gibt es im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ auch pädagogische Angebote für
Erziehungsberechtigte?
Medienerziehung kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Elternhäu-
sern gelingen. Daher werden wir im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ auch speziell
Angebote z. B. in Form von Elternabenden und Informationsmaterial für die Erziehungsberech-
tigten unterbreiten, um uns intensiv mit Ihnen auszutauschen und Sie bei der Medienerziehung
zu unterstützen.
Von Seiten des Kultusministeriums werden entsprechende Informationsangebote un-
ter www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/angebote
bereitgestellt.
Das Referentennetzwerk der Stiftung Medienpädagogik Bayern bietet kostenfreie Online-
Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten an. Die Infoveranstaltungen rich-
ten sich an Erziehungsberechtige von 10- bis 14-Jährigen und finden mit wechselnden
Schwerpunkten zu den Themen „Medien in der Familie“, „Cyber-Mobbing“, „Digitale Spie-
le“, „Fake News“, „Internet“ und „Social Media“ statt.
Die Expertinnen und Experten des Referentennetzwerks vermitteln in den Infoveranstaltungen
medienpädagogisches Hintergrundwissen und zeigen konkrete Tipps für eine altersgerechte
Mediennutzung auf. Weitere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Schwerpunktthemen
finden Sie auf der Internetseite der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern
(https://www.stiftung-medienpaedagogik-bayern.de/home).
Wo erhalte ich weitere Informationen zur „Digitalen Schule der Zukunft“?
Zahlreiche Hinweise finden Sie auf unserer Homepage unter www.fnr.m-bildung.de oder auf
der Internetseite des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/dsdz.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Märkl (RSD)